Barrierefreiheitsgesetz Österreich – ab dem 01. Jänner 2025 wird es in Österreich ernst. Denn mit dem Inkrafttreten des BaFG tritt eine neue Regelung in Kraft, die zahlreiche Unternehmen dazu verpflichtet, ihre digitalen Angebote – insbesondere Websites – barrierefrei zu gestalten. Was auf den ersten Blick wie zusätzliche Bürokratie erscheint, entpuppt sich bei genauerem Hinsehen als echte Chance: Barrierefreiheit schafft Zugang für alle, verbessert die Nutzerfreundlichkeit und steigert langfristig den Erfolg digitaler Produkte. In diesem Artikel erfährst du, was genau das neue Gesetz bedeutet, wen es betrifft – und vor allem, wie du konkret davon profitieren kannst.
Was steckt hinter dem Barrierefreiheitsgesetz Österreich?
Das Barrierefreiheitsgesetz ist die österreichische Umsetzung des sogenannten European Accessibility Act (EAA), also einer EU-Richtlinie aus dem Jahr 2019. Ziel dieser Verordnung ist es, Menschen mit Behinderungen den gleichberechtigten Zugang zu digitalen Dienstleistungen und Produkten zu ermöglichen. Die nationale Version des Gesetzes wurde im Jahr 2023 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt mit Anfang 2025 offiziell in Kraft. Für bestehende Websites und digitale Angebote gilt darüber hinaus eine Übergangsfrist, die am 28. Juni 2025 endet.
Besonders relevant ist dabei: Das Gesetz verpflichtet alle privaten Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als zwei Millionen Euro ausdrücklich dazu, barrierefreie Standards für ihre digitalen Dienstleistungen einzuhalten – und zwar unabhängig davon, ob es sich um große Konzerne oder um kleine Ein-Personen-Unternehmen handelt. Lediglich Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitenden sowie einem Jahresumsatz von unter zwei Millionen Euro sind von dieser Verpflichtung ausgenommen.
WCAG 2.2 – was bedeutet das für deine Website?
Im Zentrum der neuen Anforderungen stehen die Web Content Accessibility Guidelines – kurz WCAG – in der aktuellen Version 2.2. Diese international anerkannten Richtlinien legen detailliert fest, wie digitale Inhalte gestaltet sein müssen, damit sie für alle Menschen – unabhängig von körperlichen oder kognitiven Einschränkungen – gleichermaßen nutzbar sind.
Die vier zentralen Prinzipien der WCAG 2.2 lauten:
- Wahrnehmbarkeit: Inhalte sollen so dargestellt werden, dass sie von allen Nutzer:innen erkannt und verstanden werden können. Dazu gehören unter anderem ausreichende Farbkontraste, aussagekräftige Alt-Texte für Bilder und eine klar strukturierte Seitenaufteilung.
- Bedienbarkeit: Die Navigation und Nutzung der Website muss für alle Menschen möglich sein – auch ohne Maus. Das bedeutet: Eine Bedienung per Tastatur oder mithilfe von Screenreadern muss problemlos funktionieren.
- Verständlichkeit: Sowohl die Sprache als auch die Navigation und die Inhalte sollen klar, nachvollziehbar und intuitiv sein. Fachbegriffe sollten erklärt oder ganz vermieden werden, und komplexe Strukturen müssen durchdacht und logisch aufgebaut sein.
- Robustheit: Inhalte müssen so entwickelt werden, dass sie auf möglichst vielen Geräten und mit verschiedensten technischen Hilfsmitteln korrekt funktionieren – heute wie in Zukunft.
Besondere Aufmerksamkeit verdienen außerdem funktionale Elemente wie Formulare, Cookie-Consent-Banner, Login-Bereiche oder Online-Bestellprozesse. Auch sie müssen vollständig barrierefrei sein – andernfalls drohen ab Mitte 2025 rechtliche Konsequenzen.
Wen betrifft das Barrierefreiheitsgesetz Österreich konkret?
Ganz gleich, ob es sich um einen E-Commerce-Shop, eine Unternehmenswebsite, eine App, ein Bankportal oder einen Streaming-Dienst handelt – das Barrierefreiheitsgesetz betrifft nahezu alle digitalen Produkte und Dienstleistungen. Sobald eine Website oder App eine Dienstleistung darstellt, also Informationen zur Verfügung stellt oder Interaktion ermöglicht, gilt die Verpflichtung zur Barrierefreiheit. Dazu zählen unter anderem:
- Websites von Unternehmen, Vereinen oder Selbstständigen
- Online-Shops und E-Commerce-Plattformen
- Mobile Apps
- Buchungs- und Bestellsysteme
- Kundenportale
- Online-Banking-Plattformen
- Ticketlösungen und Automaten
- E-Book-Reader und digitale Publikationen
Dabei spielt es keine Rolle, wie groß das Unternehmen ist oder welcher Branche es angehört. Entscheidend ist allein, ob das digitale Angebot öffentlich zugänglich ist und eine Dienstleistung umfasst. Genau deshalb sind besonders kleine und mittelgroße Unternehmen gefordert, rechtzeitig zu handeln und ihre Online-Präsenz bis spätestens Mitte 2025 barrierefrei zu gestalten.
Warum Barrierefreiheit eine echte Chance ist
Auch wenn gesetzliche Vorgaben selten Begeisterung auslösen – in diesem Fall lohnt sich der Aufwand. Denn Barrierefreiheit ist weit mehr als nur eine formale Pflicht. Sie bringt echten Mehrwert – sowohl für Unternehmen als auch für deren Nutzer:innen.
- Mehr Reichweite durch größere Zielgruppen
In Österreich leben rund 1,4 Millionen Menschen mit dauerhaften oder vorübergehenden Beeinträchtigungen – in der gesamten EU sind es sogar über 100 Millionen. Eine nicht barrierefreie Website schließt viele dieser Menschen aktiv aus. Wer hingegen digitale Angebote barrierefrei gestaltet, öffnet sich einer riesigen, oft vernachlässigten Zielgruppe. - Verbesserte Benutzerfreundlichkeit
Eine barrierefreie Website sorgt automatisch für mehr Klarheit, Struktur und Übersichtlichkeit – und davon profitieren alle. Auch Nutzer:innen ohne Behinderung erleben eine deutlich angenehmere Navigation, bessere Lesbarkeit und verständlichere Inhalte. Elemente wie klare Call-to-Actions, mobile Optimierung oder eine logische Menüführung steigern die Usability erheblich. - Besseres Ranking in Suchmaschinen
Suchmaschinen wie Google bevorzugen barrierefreie Seiten. Denn viele der Kriterien, die Barrierefreiheit ausmachen – etwa semantisch saubere HTML-Strukturen, Alt-Texte, sinnvolle Linkbeschreibungen und kurze Ladezeiten – sind zugleich essenzielle SEO-Faktoren. Wer in Barrierefreiheit investiert, verbessert also automatisch auch seine Sichtbarkeit im Netz. - Positives Markenimage und rechtliche Sicherheit
Ein Unternehmen, das Wert auf Inklusion legt und digitale Barrieren abbaut, positioniert sich als verantwortungsbewusst und zukunftsorientiert. Das stärkt nicht nur das Markenimage, sondern schafft auch Vertrauen bei Kund:innen. Gleichzeitig schützt man sich vor rechtlichen Risiken wie Klagen oder Abmahnungen, die mit dem neuen Gesetz realistisch werden.
So machst du deine Website fit für 2025
Wer bereits jetzt aktiv wird, hat einen klaren Vorteil. Je früher du deine Website prüfst und anpasst, desto leichter fällt dir die Umsetzung.
Bei Digital Marketing Coach bieten wir dir keine Standardlösungen, sondern eine fundierte, individuelle Beratung rund um dein digitales Marketing – inklusive Barrierefreiheit. Unsere Online Marketing Beratung analysiert gezielt deine aktuelle Website, Sichtbarkeit und Zielgruppenansprache. Auf dieser Basis bekommst du keine theoretischen Konzepte, sondern klare, umsetzbare Handlungsempfehlungen. Gemeinsam identifizieren wir Optimierungspotenziale und zeigen dir konkret, wie du deine Website WCAG-konform, benutzerfreundlich und gleichzeitig erfolgreicher machst. Du lernst die wirkungsvollsten Hebel kennen – angepasst an dein Unternehmen, dein Marktumfeld und deine Ziele.
Ob du selbst Hand anlegst oder einzelne Maßnahmen abgeben möchtest: Wir begleiten dich auf Augenhöhe – verständlich, praxisnah und ergebnisorientiert.
Das Barrierefreiheitsgesetz in Österreich ist mehr als eine rechtliche Verpflichtung – es ist ein Aufruf zur digitalen Inklusion. Jetzt ist der ideale Zeitpunkt, deine Website nicht nur gesetzeskonform, sondern zukunftsfähig, nutzerfreundlich und wirklich für alle zugänglich zu gestalten. Gemeinsam schaffen wir eine digitale Welt, die niemanden ausschließt.